Diskussion im Distanzforum. Dürfen wir Duplos kleben, Gloveschalen kleben, überhaupt als Laie mehr raspeln als nur "rundfeilen":
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Wer weiß hier genaueres?
Hufbeschlagsgesetz
- Silke & Abai
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Hufbeschlagsgesetz
Viele Grüße
Silke
Silke
- SilentDee
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Barhufbearbeitung, Huftherapie (Rehe, Zwanghufe usw), Hufschuhanpassung und -Beratung/ Verkauf, natürlich auch reine Beratung und/oder Schulung auf Wunsch.
- sehr ausgebucht und schwer erreichbar - - Kontaktdaten:
Re: Hufbeschlagsgesetz
Ich glaube mich, zu erinnern, dass erst einmal das neue Hufbeschklaggesetz verabschiedet wurde, dann aber die alternativen Heilberufe geklagt haben, und dann das ganze vor's verfassungsgericht gegangen ist, weil das Recht auf freie Berufswahl verletzt wird.
Wenn das Barhuf-Bearbeiten und das Anbringen von alternativem Hufschutz nur von Schmieden gemacht werden dürfte, würden die Berufe Hufpfleger und Huftechniker wegfallen. Und daher war das Gesetz gekippt worden. Der Eisenbeschlag ist m.E. den staatlich geprüften Schmieden vorbehalten, deren Ausbildung wurde überarbeitet (leider m.M. nach nicht genügen und zeitgemäß) und alle Alternativgeschichten sind auch den anderen Berufen erlaubt. Die Schulen hatten da ja zwei Berufe draus gemacht: Hufpfleger (Barhufpflege, Hufschuhe) und Huftechniker (Kunststoff).
Da beide Berufe aber noch keiner staatlichen Regelung unterliegen, kann jeder ein Gewerbe anmelden und sagen, er sei Huftechniker/ Hufpfleger. Die Schulen selbst sind nicht staatlich geregelt und deren Ausbildungsinhalte auch nicht.
Was nun für oder gegen das Tierschutzgesetz verstösst, das ist eine eigene Diskussion wert.
Ich habe viele Pferde in Huftherapie, die nicht mehr stehen konnten durch Arbeit von staatlich geprüften Hufschmieden mit orthopädischen Spazialbeschlägen nach Klinikaufenthalten....
Wer verstösst dann denn nun genau gegen das Tierschutzgesetz?
Das neue Gesetz ist m.M. nach nur verabschiedet worden, weil Angst vor Konkurrenz entstand durch massiven Barhuf-gesundheits-Flash der Pferdebesitzer. Auch wenn das jetzt sehr kritisch klingt. Es sollte danach sogar das Rund Raspeln nur noch durch den Schmied gemacht werden dürfen.
Kaum wird das Gesetz gekippt und die Neuordnung der Schmiedeausbildung ist da, die die Ausbildung etwas anspruchsvoller gestaltet als zuvor (waren ja Metallhandwerker, die bei einem Schmied mitfahren und lernen mussten, und dann ja irgendwie die Arbeit und Ideen des lehrenden Schmiedes gelernt haben... Weiß jemand, wie lange das Mitfahrpraktikum dauerte damals?), schon gibt es immer weniger Schmiede... Es werden Nachwuchssorgen befürchtet...
Ich persönlich habe dazu natürlich auch eine Meinung: Ich finde, es sollte nicht jeder Laie an den Huf seines Pferdes etwas annageln dürfen... Da gehören schon Kenntnisse zu, damit man nichts falsch macht. Der huf ist ja kein Hornklotz!
Ich finde auch, dass nicht nur die Anatomie eines Hufes ausreicht. Da hängt immerhin ein Pferd dran, oben drauf. Und der Huf besteht aus diversen Gewebearten, da hängen die wichtigsten Laufmuskeln am Huf über die Sehnen dran...
Nur ob der Staat in der Lage ist, da wirklich sinnvolles zu regeln... das bezweifele ich.
Da müssten alle sich zusammen setzen und schauen, dass sie einen gemeinsamen nenner finden... und den zum Prüfungsgegenstand machen.
Ist das gleiche Kreuz wie mit den Tierheilpraktikern...
Lieben Gruß,
Marina
Wenn das Barhuf-Bearbeiten und das Anbringen von alternativem Hufschutz nur von Schmieden gemacht werden dürfte, würden die Berufe Hufpfleger und Huftechniker wegfallen. Und daher war das Gesetz gekippt worden. Der Eisenbeschlag ist m.E. den staatlich geprüften Schmieden vorbehalten, deren Ausbildung wurde überarbeitet (leider m.M. nach nicht genügen und zeitgemäß) und alle Alternativgeschichten sind auch den anderen Berufen erlaubt. Die Schulen hatten da ja zwei Berufe draus gemacht: Hufpfleger (Barhufpflege, Hufschuhe) und Huftechniker (Kunststoff).
Da beide Berufe aber noch keiner staatlichen Regelung unterliegen, kann jeder ein Gewerbe anmelden und sagen, er sei Huftechniker/ Hufpfleger. Die Schulen selbst sind nicht staatlich geregelt und deren Ausbildungsinhalte auch nicht.
Was nun für oder gegen das Tierschutzgesetz verstösst, das ist eine eigene Diskussion wert.
Ich habe viele Pferde in Huftherapie, die nicht mehr stehen konnten durch Arbeit von staatlich geprüften Hufschmieden mit orthopädischen Spazialbeschlägen nach Klinikaufenthalten....

Das neue Gesetz ist m.M. nach nur verabschiedet worden, weil Angst vor Konkurrenz entstand durch massiven Barhuf-gesundheits-Flash der Pferdebesitzer. Auch wenn das jetzt sehr kritisch klingt. Es sollte danach sogar das Rund Raspeln nur noch durch den Schmied gemacht werden dürfen.
Kaum wird das Gesetz gekippt und die Neuordnung der Schmiedeausbildung ist da, die die Ausbildung etwas anspruchsvoller gestaltet als zuvor (waren ja Metallhandwerker, die bei einem Schmied mitfahren und lernen mussten, und dann ja irgendwie die Arbeit und Ideen des lehrenden Schmiedes gelernt haben... Weiß jemand, wie lange das Mitfahrpraktikum dauerte damals?), schon gibt es immer weniger Schmiede... Es werden Nachwuchssorgen befürchtet...
Ich persönlich habe dazu natürlich auch eine Meinung: Ich finde, es sollte nicht jeder Laie an den Huf seines Pferdes etwas annageln dürfen... Da gehören schon Kenntnisse zu, damit man nichts falsch macht. Der huf ist ja kein Hornklotz!
Ich finde auch, dass nicht nur die Anatomie eines Hufes ausreicht. Da hängt immerhin ein Pferd dran, oben drauf. Und der Huf besteht aus diversen Gewebearten, da hängen die wichtigsten Laufmuskeln am Huf über die Sehnen dran...
Nur ob der Staat in der Lage ist, da wirklich sinnvolles zu regeln... das bezweifele ich.
Da müssten alle sich zusammen setzen und schauen, dass sie einen gemeinsamen nenner finden... und den zum Prüfungsgegenstand machen.
Ist das gleiche Kreuz wie mit den Tierheilpraktikern...
Lieben Gruß,
Marina
- greenorest
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- Service: (neben)gewerbliche Hufbearbeitung und Hufkurse
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Re: Hufbeschlagsgesetz
Hallo,
hier mein Posting aus dem Distanzforum
Hallo,
damals, als das neue Hufbeschlagsgesetz verabschiedet wurde, habe ich von einem Mitarbeiter des Ministeriums die Aussage erhalten, dass sich das Hufbeschlagsgesetz nur auf die gewerbliche Ausübung von Hufpflege und Beschlag erstreckt. Der VFD erhielt die selbe Auskunft.
D.h.
Als Privatmensch darf ich also am eigenen Pferd ohne Qualifikation
-Barhufbearbeitung
-Hufschuhe anbringen
-Kleben
-Kunststoff nageln
-sogar Eisen nageln
solange ich nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoße.
Ich darf darüber auch soviel schreiben, mit anderen reden oder Vorträge halten wie ich möchte.
"Unser" Amts-TA beispielsweise hat bei einer Routinekontrolle bei uns am Hof die Hufe gelobt und daraufhin erfahren, dass alle von den Besitzern selbst gemacht sind. Er hatte nichts einzuwenden.
Meines Wissens wurde noch niemand verklagt, weil er die Hufe der eigenen Pferde geraspelt oder beschlagen hat.
Die rechtliche Situation im gewerblichen Bereich ist etwas schwieriger. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und die folgende Änderung der Rechtslage kursieren viele irreführende Informationen.
Meine Interpretation der Lage:
Schritt 1) Das ursprüngliche Hufbeschlagsgesetz:
Hier sollte die Regelung festgehalten werden, dass jede Arbeit am Huf vom Raspeln bis zum Eisenbeschlag dem staatlich geprüften Hufschmied vorbehalten ist. Es gab eine Bestandschutzregelung für schon aktive Hufpfleger.
Schritt 2) Das Gesetz aus Entwurf 1 wurde vom Verfassungsgerichtig für nichtig erklärt und ist damit in allen Teilen, die "alternative Hufberufe" betreffen, nicht gültig.
Schritt 3) Es gab einen Auftrag an die Politik, das Hufbeschlagsgesetz zu überarbeiten und verfassungskonform zu gestalten. Allerdings ist hier seit 2009 nichts passiert.
Folgerung: In Bezug auf alternative Hufberufe gilt die alte Regelung weiter.
Eindeutig ist geregelt:
Der Eisenbeschlag (Eisen mit Nägeln befestigt) darf nur vom staatlich geprüften Hufschmied angebracht werden.
Alles andere ist nicht explizit geregelt. In diesem Freiraum entwickelten sich Schulen, die Barhufpfleger und Huftechniker ausbilden,
d.h. Leute die ohne formale Qualifikation zum staatlich geprüften Hufschmied
-Hufe raspeln
-Hufschuhe anbringen
-Kleben
-Kunststoff oder gar Alu nageln
Die Ausbildung an einer privaten Schule kann -da nicht staatlich anerkannt- rechtlich keine Auswirkung haben. D.h. ein Autodidakt sollte einem Absolvent einer privaten Schule gleichgestellt sein.
Dies ist seit Jahrzehnten so üblich und wurde bisher nicht gerichtlich unterbunden. Ich gehe daher zumindest von einer Duldung der bisherigen Praxis aus. Der Punkt, der noch am ehesten debattiert wird, ist das nageln, aber selbst dies ist üblich.
Fazit: Nach aktueller Rechtslage kann man auch bei gewerblicher Hufpflege tun und lassen was man möchte, solange man nicht mit Eisen beschlägt und sich ans Tierschutzgesetz hält.
Beim Hufkurs ist die Lage noch eindeutiger als bei der gewerblichen Hufpflege:
Die Teilnehmer des Kurses bezahlen den Dozenten (nicht-staatlich geprüfter Hufschmied) für seine Lehrtätigkeit (erklären). Diese ist nicht reglementiert. Die Arbeit am Huf wird jedoch vom Teilnehmer selbst am eigenen Pferd ausgeführt. Daher gilt für die Hufkurse dies, was für die private Bearbeitung am eigenen Pferd gilt.
Dies kann sich ändern, sobald ein neues Hufbeschlagsgesetz beschlossen wird.
Nachsatz: Ich bin kein Jurist. Dies ist nur meine Interpretation der Lage.
Ansonsten: Vor Gericht und auf hoher See...
Absolute Sicherheit gibt es nicht, bevor nicht jemand explizit verklagt wurde und die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Tätigkeit festgestellt wurde. Recht ist nicht immer logisch oder entspricht dem gesunden Menschenverstand.
Rein privat bin ich in Bezug auf die Hufbearbeitung Anarchist und halte die gesamte Gesetzgebung in dem Bereich für überflüssig. Auch eine staatliche Prüfung verhindert schlechte Arbeit am Huf nämlich keineswegs - wohl jeder kennt die Beispiele. Das Tierschutzgesetz konsequent umgesetzt reicht. Es geht hier meiner Meinung nach um die Interessen bestimmter Berufsgruppen, die ihren Markt abschotten wollen, und keineswegs um das Wohl der Pferde. Wir haben in unserem Land eh schon zuviele überflüssige Regelungen...
Gruß Tina
hier mein Posting aus dem Distanzforum
Hallo,
damals, als das neue Hufbeschlagsgesetz verabschiedet wurde, habe ich von einem Mitarbeiter des Ministeriums die Aussage erhalten, dass sich das Hufbeschlagsgesetz nur auf die gewerbliche Ausübung von Hufpflege und Beschlag erstreckt. Der VFD erhielt die selbe Auskunft.
D.h.
Als Privatmensch darf ich also am eigenen Pferd ohne Qualifikation
-Barhufbearbeitung
-Hufschuhe anbringen
-Kleben
-Kunststoff nageln
-sogar Eisen nageln
solange ich nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoße.
Ich darf darüber auch soviel schreiben, mit anderen reden oder Vorträge halten wie ich möchte.
"Unser" Amts-TA beispielsweise hat bei einer Routinekontrolle bei uns am Hof die Hufe gelobt und daraufhin erfahren, dass alle von den Besitzern selbst gemacht sind. Er hatte nichts einzuwenden.
Meines Wissens wurde noch niemand verklagt, weil er die Hufe der eigenen Pferde geraspelt oder beschlagen hat.
Die rechtliche Situation im gewerblichen Bereich ist etwas schwieriger. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und die folgende Änderung der Rechtslage kursieren viele irreführende Informationen.
Meine Interpretation der Lage:
Schritt 1) Das ursprüngliche Hufbeschlagsgesetz:
Hier sollte die Regelung festgehalten werden, dass jede Arbeit am Huf vom Raspeln bis zum Eisenbeschlag dem staatlich geprüften Hufschmied vorbehalten ist. Es gab eine Bestandschutzregelung für schon aktive Hufpfleger.
Schritt 2) Das Gesetz aus Entwurf 1 wurde vom Verfassungsgerichtig für nichtig erklärt und ist damit in allen Teilen, die "alternative Hufberufe" betreffen, nicht gültig.
Schritt 3) Es gab einen Auftrag an die Politik, das Hufbeschlagsgesetz zu überarbeiten und verfassungskonform zu gestalten. Allerdings ist hier seit 2009 nichts passiert.
Folgerung: In Bezug auf alternative Hufberufe gilt die alte Regelung weiter.
Eindeutig ist geregelt:
Der Eisenbeschlag (Eisen mit Nägeln befestigt) darf nur vom staatlich geprüften Hufschmied angebracht werden.
Alles andere ist nicht explizit geregelt. In diesem Freiraum entwickelten sich Schulen, die Barhufpfleger und Huftechniker ausbilden,
d.h. Leute die ohne formale Qualifikation zum staatlich geprüften Hufschmied
-Hufe raspeln
-Hufschuhe anbringen
-Kleben
-Kunststoff oder gar Alu nageln
Die Ausbildung an einer privaten Schule kann -da nicht staatlich anerkannt- rechtlich keine Auswirkung haben. D.h. ein Autodidakt sollte einem Absolvent einer privaten Schule gleichgestellt sein.
Dies ist seit Jahrzehnten so üblich und wurde bisher nicht gerichtlich unterbunden. Ich gehe daher zumindest von einer Duldung der bisherigen Praxis aus. Der Punkt, der noch am ehesten debattiert wird, ist das nageln, aber selbst dies ist üblich.
Fazit: Nach aktueller Rechtslage kann man auch bei gewerblicher Hufpflege tun und lassen was man möchte, solange man nicht mit Eisen beschlägt und sich ans Tierschutzgesetz hält.
Beim Hufkurs ist die Lage noch eindeutiger als bei der gewerblichen Hufpflege:
Die Teilnehmer des Kurses bezahlen den Dozenten (nicht-staatlich geprüfter Hufschmied) für seine Lehrtätigkeit (erklären). Diese ist nicht reglementiert. Die Arbeit am Huf wird jedoch vom Teilnehmer selbst am eigenen Pferd ausgeführt. Daher gilt für die Hufkurse dies, was für die private Bearbeitung am eigenen Pferd gilt.
Dies kann sich ändern, sobald ein neues Hufbeschlagsgesetz beschlossen wird.
Nachsatz: Ich bin kein Jurist. Dies ist nur meine Interpretation der Lage.
Ansonsten: Vor Gericht und auf hoher See...
Absolute Sicherheit gibt es nicht, bevor nicht jemand explizit verklagt wurde und die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Tätigkeit festgestellt wurde. Recht ist nicht immer logisch oder entspricht dem gesunden Menschenverstand.
Rein privat bin ich in Bezug auf die Hufbearbeitung Anarchist und halte die gesamte Gesetzgebung in dem Bereich für überflüssig. Auch eine staatliche Prüfung verhindert schlechte Arbeit am Huf nämlich keineswegs - wohl jeder kennt die Beispiele. Das Tierschutzgesetz konsequent umgesetzt reicht. Es geht hier meiner Meinung nach um die Interessen bestimmter Berufsgruppen, die ihren Markt abschotten wollen, und keineswegs um das Wohl der Pferde. Wir haben in unserem Land eh schon zuviele überflüssige Regelungen...
Gruß Tina
* http://www.pro-barhuf.de -Vollständig überarbeitete Auflage des Hufbuchs erschienen *
- Wurzl
- Beiträge: 1517
- Registriert: Fr 21. Okt 2011, 07:18
- Service: Planungsaufträge für Häuser und Ställe. Holzbau.
- Wohnort: Rot an der Rot
Re: Hufbeschlagsgesetz
Super, danke Tina für die Einschätzung.
-
- Beiträge: 415
- Registriert: Mi 7. Sep 2011, 07:59
- Einzugsgebiet: Bielefeld und 70 km Umkreis , OWL
- Service: Gewerblich
Barhufbearbeitung und Therapie von Problemhufen, Umstellung auf Barhuf, Hufbeurteilung - Wohnort: Bielefeld
Re: Hufbeschlagsgesetz
Ich habe vor kurzem mit einem Schmied gesprochen, der sich mit der Rechtslage auskennt, da er damals bei der Gesetztesänderung stark invoviert war. Er hat mit gesagt, daß ich alles machen darf inklusive Kunststoff und Alu nageln. Die einzige Ausnahme sind Stahleisen. Die darf ich nicht aufbringen. Sonst dürften, da nicht gesetzlich geregelt , auch Huftechniker kein Alu oder Kunststoff nageln.