Puh, finde ich sehr schwierig.
2000€ ist ja schonmal was, aber andererseits in Sachen Pferd oftmals eher so der Tropfen auf den heißen Stein
Ich habe vor 4 Wochen z. Bsp. bei meinem Wallach wegen einer Verdauungsproblematik eine ausführliche Diagnostik machen lassen, das waren 3 TA-Besuche (keine Sedierungen, kein Röntgen/US) und die haben mich knapp 600€ gekostet. Zzgl. noch Blutbilder, wobei ich selber Blut abnehme, zentrifugiere und einschicke, sodaß die mich jeweils nur 40€ kosten.
Meine Hündin mußte mal notfallmäßig wegen Magenaufgasung operiert werden. Am nächsten Tag konnte ich sie abholen und durfte 1200€ zahlen...
Im Notfall hätte ich glücklicherweise schon deutlich mehr und könnte auch auf 2 Immobilien ne beträchtliche Grundschuld eintragen lassen, ABER: will man das?
Viel wichtiger als ein fixer Betrag ist meiner Meinung nach, daß man sich weit im Vorfeld (also wenn ein Notfall nicht in Sicht ist) darüber im Klaren ist, wie man (theoretisch - was man dann in der Praxis wirklich macht, das steht nochmal auf nem anderen Blatt) im Falle eines Falles handelt. Für mich steht z. Bsp. (und auch hier, alles jetzt mal "theoretisch") fest, daß ich für meine beiden Oldies (26 und 19 - beides KBs und beide schon länger berentet wegen diverser Zipperleins) keine massiven Eingriffe/OPs mehr haben möchte, genauso wie alles, was mit längeren festen Stehzeiten verbunden wäre. Wobei es mir da eher drum geht, im Sinne der Pferde zu handeln/denken.
Für den jungen Wallach (jetzt auch schon 10) hab ich gleich dreijährig ne OP-Kostenversicherung (irgendwas unter 150€/Jahr) abgeschlossen. Und wenn ich die niemals brauche, dann bin ich froh drum und hab die Kohle gern bezahlt.
Ich weiß nicht, in wieweit das hier bekannt ist (in anderen Foren wirds gern und häufig und sehr kontrovers diskutiert), aber wenn man (bzw. in dem Fall der TA) korrekt nach dem Gesetz handelt, dann kann man sich eines Tieres nicht so einfach entledigen. Will sagen, wenn eine Behandlung von Nöten wäre, die 4000€ kosten würde und man sich entscheidet, dann das Tier doch lieber einschläfern zu lassen, dann ist das NICHT möglich, weil es das Tierschutzgesetz verbietet (bzw. "gebietet" es, dem Tier die Behandlung zukommen zu lassen. Der Wortlaut ist ungefähr der, daß das Tier nur aus "vernünftigem Grund" eingeschläfert werden darf und der Geldmangel des Besitzers ist eben kein solcher.). Logischerweise handhabt das in der Praxis jeder TA anders, wobei er sich wie gesagt strafbar machen kann (aber wo kein Kläger...).
AUSNAHME (beim Pferd): sofern es im Equidenpaß als lebensmittelliefernd ausgewiesen ist kann man es jederzeit schlachten lassen!
Mir hat das mein VertretungsTA mal im Detail so erklärt, als ich mit dem Hund dort war und den Equidenpaß vom damals grad gekauften Dreijährigen mit hatte, um ihn umtragen zu lassen (also von lebensmittelliefernd auf "nicht lebensmittelliefernd"). Der TA weigerte sich quasi, bzw. er sagte, ich soll da nochmal drüber schlafen, er hätte oft so Fälle wo die Besitzer dann eine teuere Behandlung nicht machen lassen wöllten aber er könne/dürfe/würde in so einem Fall das Tier NICHT einschläfern.). Egal, ich kannte die Konsequenzen eh schon und hab mir den Stempel eben bei der nächsten Zahnbehandlung von der Zahnärztin in den Paß hauen lassen
Wobei ich dazu sagen muß, daß ich in der glücklichen Lage bin, im Freundeskreis wirklich viele TAs zu haben und mit einer handvoll von denen wirklich schon klipp und klar vereinbart habe, daß sie mir im Bedarfsfall eines meiner Tiere ohne Nachfrage einschläfern, sofern ich sie darum bitte (logischerweise kennen die mich allesamt gut genug um zu wissen, daß ich die letzte wäre, die das leichtfertig oder wegen des Geldes entscheiden würde). Grund für diese Absprache waren ein paar Fälle im Bekanntenkreis, wo sich die Besitzer wirklich schwer getan hatten, die finale Entscheidung zu treffen (alles alte Pferde, es ging nie ums Geld) und die betreffenden TAs sich über längere Zeit haben bitten lassen, immer neue Therapieversuche gestartet wurden und das Leiden eben nur um einige Tage/Wochen verlängert wurde.
Was ich mit dem langen Geschwafel halt einfach deutlich machen wollte ist, daß man sich die Wahl eigentlich eh nur offen halten kann, wenn das Pferd als "lebensmittelliefernd" deklariert ist. Im anderen Fall ist es ziemlich egal, wie viel man auf der hohen Kante hat...