Haftungsfrage TA - HS
Verfasst: Di 2. Sep 2014, 10:03
Gestern hab ich in einem Forum kurz in einen Fall reingelesen, wo der TA eine Rehe diagnostiziert hatte und dem HS Rehebearbeitung auftrug, die dann auch ausgeführt wurde. Wenige Tage später schaute der TA wieder vorbei, und befand die Bearbeitung nicht für radikal genug und verlangte Nachbearbeitung. Die wurde dann auch nach TA-Anweisung ausgeführt.
Es gab lediglich "nachher"-Bilder, also nach der Nachbearbeitung. Aber die waren derart, dass ich schlucken musste und dachte "wenn das mal gutgeht...". Wie es weiterging, war noch nicht zu erfahren.
Daher fragte ich mich also, wie sieht es aus mit der Haftung, wenn es nun schiefgeht?
Der TA hat Anweisungen gegeben und verlangt dass sie ausgeführt würden : also hat er die Verantwortung zu tragen?
Der HS hat sie aber in der Praxis umgesetzt, und ER hat eine entsprechende Spezialausbildung für Hufe (die der TA evtl nicht so schwerpunktmässig hat), und der HS hatte ja bereits bei der Erstbearbeitung gemäss seines Wissensstandes gearbeitet. Hätte ER ein so massives Vorgehen gutgeheissen, hätte er es ja wahrscheinlich schon bei der Erstbearbeitung gemacht. Nun hat er es aber doch noch so gemacht wie es der TA verlangt hat, also der HS hat die Raspel geführt. Also ist ER haftbar?
Wenn er sich nun geweigert hätte, es lt. TA-Anweisung zu machen, weil es nicht konform mit seinen eigenen Ansichten war : wenn sich der Zustand der Hufe daraufhin verschlechtet hätte, wäre der HS dann haftbar, weil er sich NICHT den Anweisungen gefügt hatte?
Welche Rolle spielt der Besitzer dabei? Ist es evtl letztlich seine eigene Verantwortung, wenn was schiefgeht, weil er den TA/HS bestellt hat und sie Einspruchlos machen liess?
Es gab lediglich "nachher"-Bilder, also nach der Nachbearbeitung. Aber die waren derart, dass ich schlucken musste und dachte "wenn das mal gutgeht...". Wie es weiterging, war noch nicht zu erfahren.
Daher fragte ich mich also, wie sieht es aus mit der Haftung, wenn es nun schiefgeht?
Der TA hat Anweisungen gegeben und verlangt dass sie ausgeführt würden : also hat er die Verantwortung zu tragen?
Der HS hat sie aber in der Praxis umgesetzt, und ER hat eine entsprechende Spezialausbildung für Hufe (die der TA evtl nicht so schwerpunktmässig hat), und der HS hatte ja bereits bei der Erstbearbeitung gemäss seines Wissensstandes gearbeitet. Hätte ER ein so massives Vorgehen gutgeheissen, hätte er es ja wahrscheinlich schon bei der Erstbearbeitung gemacht. Nun hat er es aber doch noch so gemacht wie es der TA verlangt hat, also der HS hat die Raspel geführt. Also ist ER haftbar?
Wenn er sich nun geweigert hätte, es lt. TA-Anweisung zu machen, weil es nicht konform mit seinen eigenen Ansichten war : wenn sich der Zustand der Hufe daraufhin verschlechtet hätte, wäre der HS dann haftbar, weil er sich NICHT den Anweisungen gefügt hatte?
Welche Rolle spielt der Besitzer dabei? Ist es evtl letztlich seine eigene Verantwortung, wenn was schiefgeht, weil er den TA/HS bestellt hat und sie Einspruchlos machen liess?