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Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)

Verfasst: Di 2. Aug 2016, 20:17
von Heike4
EK dürfte Einkäufer sein??
HR ist Handelsregister

Mach dir nicht so viel Gedanken....
Ich hab den Antrag Zuhause ausgefüllt... Ausfüllhinweise waren dabei... und hab den der netten Dame dort gezeigt... und sie hat alles durchgeschaut...

BG hat sich gemeldet... beitragsfrei
IHK hat sich auch gemeldet... auch beitragsfrei... kein Handel.

Die Krankenkasse möchte, dass mein bisheriger Hauptverdienst auch Hauptverdienst bleibt... sonst wollen sie vom Nebengewerbe auch Krankenkassenbeiträge haben... da hab ich mit der KK telefoniert, meine Einkünfte aus dem Hauptverdienst offen gelegt und sie hat mir gesagt wie viel ich an Einkünften haben darf im Nebengewerbe, damit ich keine zusätzlichen Beiträge zahlen muss.

Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)

Verfasst: Di 2. Aug 2016, 20:51
von Dianne
EK = Eingetragener Kaufmann. Bist Du nicht.
HR = Handelsregister. Hast Du nix mit am Hut.
IHK = HANDELSkammer. Hast keinen Handel.
ABER: Ein Handwerk. = Handwerkskammer
Kleingewerbe = Wo kommt eigentlich dieser Unfug her? Den Begriff gibt es nicht!

Spannender wird der Fragebogen, der aufgrund der Gew.Anmeldung vom Finanzamt kommt.

Tu' Dir den Gefallen und engagier JETZT einen Steuerberater.
Nicht nur Hufe sind wichtig, Deine Finanzen existenzieller als jede gute oder schlechte Hufbearbeitung.

An die Hufe darf nur ein Fachmann und im Netz wird jedes Muskelzucken von diesem rückversichert.
Seine Existenzgrundlage legt man in die Hände von Youtube & Co.
Schon bedenklich. :think:

Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)

Verfasst: Di 2. Aug 2016, 22:12
von stormel
IHK = INDUSTRIE- und Handelskammer !
Von mir wollen Sie Beitrag haben seit ich zu viel verdiene.

Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)

Verfasst: Di 2. Aug 2016, 23:12
von Dianne
Das war schon klar ;)
Aber Industrie ist noch abwegiger als Handel.

Mag sein, dass die, wenn sich keine HWK zuständig fühlt auch für "unspezifische" Gewerbetätigkeiten kassiert

Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)

Verfasst: Mi 3. Aug 2016, 10:43
von stormel
@Dianne:
Du nimmst das zu wörtlich.
So wie ich das erklärt bekommen habe ist die IHK für SÄMTLICHE Gewerbetreibenden zuständig.
Hast DU zufällig ein Gewerbe angemeldet? Das Du dir so sicher bist mit der IHK?

Die melden sich aber von selbst sobald man ein Gewerbe anmeldet.

Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)

Verfasst: Mi 3. Aug 2016, 20:29
von Dianne
Ich mach' das beruflich ;)

Und habe etliche Handwerker, die HWK statt IHK zahlen - aber eine Kammer zahlt man immer, von daher: Schnurz.

Die IHK hat in den ersten 3 Jahren "Existenzgründungsvergünstigungen", bei den HWKs weiss ichs nicht.

Was machst Du in Puncto USt?

Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)

Verfasst: Mi 3. Aug 2016, 21:06
von stormel
Dianne hat geschrieben:Ich mach' das beruflich ;)

Und habe etliche Handwerker, die HWK statt IHK zahlen - aber eine Kammer zahlt man immer, von daher: Schnurz.

Die IHK hat in den ersten 3 Jahren "Existenzgründungsvergünstigungen", bei den HWKs weiss ichs nicht.

Was machst Du in Puncto USt?
Und warum schreibst Du das nicht klar und deutlich anstatt Nebelbomben zu werfen? :x

In Puncto USt. nehme ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.

Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)

Verfasst: Mi 3. Aug 2016, 21:07
von greenorest
Hallo,

ich habe bereits vor Jahren Gewerbe angemeldet.
Name in das Formular eintragen, Tätigkeitsbezeichnung "Hufpflege", Betriebsstätte= eigene Adresse, Art des Betriebs= Sonstiges, Antrag für eine Hauptniederlassung, Neugründung= ja, Nebenerwerb= ja

Ich betreibe Hufpflege nun seit fast 10 Jahren nebengewerblich mit geringen Umsätzen (=Kleingewerbe, Umsatz <5000€/Jahr). Ansonsten bin ich Vollzeit als Angestellte tätig und zahle dort Sozialabgaben, Krankenkasse etc. Dem Arbeitgeber habe ich die Nebentätigkeit angezeigt. Bei der IHK wurde ich (Zwangs)mitglied, muss aber keine Beiträge zahlen und nach einem einmaligen Kontakt (die IHK meldet sich) auch nichts mehr unternehmen. Durch das Nebengewerbe ist man verpflichtet, seine Steuererklärung abzugeben. Zusätzlich zu den üblichen Formularen ist dann das Formular EÜR (=einfache Gewinn-Verlust-Rechnung) auszufüllen und abzugeben. Ich brauche für diesen Teil der Steuererklärung <1h, ist wirklich unkompliziert. Weitere Bürokratie fällt bei mir nicht an, da darf man sich m.E. auch nicht verrückt machen.

Gruß Tina

Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)

Verfasst: Mi 10. Jan 2018, 12:29
von Wurzl
Aus leider gegebenem Anlass - wie kommt man nochmal als Hufpfleger um die IHK oder Handwerkskammer Beiträge rum ... ??

Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)

Verfasst: Mi 10. Jan 2018, 16:24
von radieschen
Mit der Handwerkskammer hast Du theoretisch nur als Schmied was zu tun... Gab mal ein Urteil, dass HufPFLEGE kein Handwerk ist, daher auch Angabe "Sonstiges" auf der Gewerbeanmeldung.

IHK ist wohl regional unterschiedlich - teilweise kannst Du Widerspruch gegen die Beitragsbescheide einlegen, ich glaub, immer dann wenn die örtl. IHK zu viele Rücklagen hat..? hab mich noch nciht genauer mit befasst - hier gibts nähere Infos dazu:
https://www.bffk.de/?93,19