Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
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Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
EK dürfte Einkäufer sein??
HR ist Handelsregister
Mach dir nicht so viel Gedanken....
Ich hab den Antrag Zuhause ausgefüllt... Ausfüllhinweise waren dabei... und hab den der netten Dame dort gezeigt... und sie hat alles durchgeschaut...
BG hat sich gemeldet... beitragsfrei
IHK hat sich auch gemeldet... auch beitragsfrei... kein Handel.
Die Krankenkasse möchte, dass mein bisheriger Hauptverdienst auch Hauptverdienst bleibt... sonst wollen sie vom Nebengewerbe auch Krankenkassenbeiträge haben... da hab ich mit der KK telefoniert, meine Einkünfte aus dem Hauptverdienst offen gelegt und sie hat mir gesagt wie viel ich an Einkünften haben darf im Nebengewerbe, damit ich keine zusätzlichen Beiträge zahlen muss.
HR ist Handelsregister
Mach dir nicht so viel Gedanken....
Ich hab den Antrag Zuhause ausgefüllt... Ausfüllhinweise waren dabei... und hab den der netten Dame dort gezeigt... und sie hat alles durchgeschaut...
BG hat sich gemeldet... beitragsfrei
IHK hat sich auch gemeldet... auch beitragsfrei... kein Handel.
Die Krankenkasse möchte, dass mein bisheriger Hauptverdienst auch Hauptverdienst bleibt... sonst wollen sie vom Nebengewerbe auch Krankenkassenbeiträge haben... da hab ich mit der KK telefoniert, meine Einkünfte aus dem Hauptverdienst offen gelegt und sie hat mir gesagt wie viel ich an Einkünften haben darf im Nebengewerbe, damit ich keine zusätzlichen Beiträge zahlen muss.
Geht nicht, gibt es nicht.
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Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
EK = Eingetragener Kaufmann. Bist Du nicht.
HR = Handelsregister. Hast Du nix mit am Hut.
IHK = HANDELSkammer. Hast keinen Handel.
ABER: Ein Handwerk. = Handwerkskammer
Kleingewerbe = Wo kommt eigentlich dieser Unfug her? Den Begriff gibt es nicht!
Spannender wird der Fragebogen, der aufgrund der Gew.Anmeldung vom Finanzamt kommt.
Tu' Dir den Gefallen und engagier JETZT einen Steuerberater.
Nicht nur Hufe sind wichtig, Deine Finanzen existenzieller als jede gute oder schlechte Hufbearbeitung.
An die Hufe darf nur ein Fachmann und im Netz wird jedes Muskelzucken von diesem rückversichert.
Seine Existenzgrundlage legt man in die Hände von Youtube & Co.
Schon bedenklich.
HR = Handelsregister. Hast Du nix mit am Hut.
IHK = HANDELSkammer. Hast keinen Handel.
ABER: Ein Handwerk. = Handwerkskammer
Kleingewerbe = Wo kommt eigentlich dieser Unfug her? Den Begriff gibt es nicht!
Spannender wird der Fragebogen, der aufgrund der Gew.Anmeldung vom Finanzamt kommt.
Tu' Dir den Gefallen und engagier JETZT einen Steuerberater.
Nicht nur Hufe sind wichtig, Deine Finanzen existenzieller als jede gute oder schlechte Hufbearbeitung.
An die Hufe darf nur ein Fachmann und im Netz wird jedes Muskelzucken von diesem rückversichert.
Seine Existenzgrundlage legt man in die Hände von Youtube & Co.
Schon bedenklich.

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Nehme aber keine Kunden mehr - Service: Gewerbliche Hufbearbeitung, ursprünglich nach Biernat, kombiniert mit Ideen der NHC
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Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
IHK = INDUSTRIE- und Handelskammer !
Von mir wollen Sie Beitrag haben seit ich zu viel verdiene.
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Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
Das war schon klar 
Aber Industrie ist noch abwegiger als Handel.
Mag sein, dass die, wenn sich keine HWK zuständig fühlt auch für "unspezifische" Gewerbetätigkeiten kassiert

Aber Industrie ist noch abwegiger als Handel.
Mag sein, dass die, wenn sich keine HWK zuständig fühlt auch für "unspezifische" Gewerbetätigkeiten kassiert
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Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
@Dianne:
Du nimmst das zu wörtlich.
So wie ich das erklärt bekommen habe ist die IHK für SÄMTLICHE Gewerbetreibenden zuständig.
Hast DU zufällig ein Gewerbe angemeldet? Das Du dir so sicher bist mit der IHK?
Die melden sich aber von selbst sobald man ein Gewerbe anmeldet.
Du nimmst das zu wörtlich.
So wie ich das erklärt bekommen habe ist die IHK für SÄMTLICHE Gewerbetreibenden zuständig.
Hast DU zufällig ein Gewerbe angemeldet? Das Du dir so sicher bist mit der IHK?
Die melden sich aber von selbst sobald man ein Gewerbe anmeldet.
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Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
Ich mach' das beruflich 
Und habe etliche Handwerker, die HWK statt IHK zahlen - aber eine Kammer zahlt man immer, von daher: Schnurz.
Die IHK hat in den ersten 3 Jahren "Existenzgründungsvergünstigungen", bei den HWKs weiss ichs nicht.
Was machst Du in Puncto USt?

Und habe etliche Handwerker, die HWK statt IHK zahlen - aber eine Kammer zahlt man immer, von daher: Schnurz.
Die IHK hat in den ersten 3 Jahren "Existenzgründungsvergünstigungen", bei den HWKs weiss ichs nicht.
Was machst Du in Puncto USt?
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Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
Und warum schreibst Du das nicht klar und deutlich anstatt Nebelbomben zu werfen?Dianne hat geschrieben:Ich mach' das beruflich
Und habe etliche Handwerker, die HWK statt IHK zahlen - aber eine Kammer zahlt man immer, von daher: Schnurz.
Die IHK hat in den ersten 3 Jahren "Existenzgründungsvergünstigungen", bei den HWKs weiss ichs nicht.
Was machst Du in Puncto USt?

In Puncto USt. nehme ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.
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Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
Hallo,
ich habe bereits vor Jahren Gewerbe angemeldet.
Name in das Formular eintragen, Tätigkeitsbezeichnung "Hufpflege", Betriebsstätte= eigene Adresse, Art des Betriebs= Sonstiges, Antrag für eine Hauptniederlassung, Neugründung= ja, Nebenerwerb= ja
Ich betreibe Hufpflege nun seit fast 10 Jahren nebengewerblich mit geringen Umsätzen (=Kleingewerbe, Umsatz <5000€/Jahr). Ansonsten bin ich Vollzeit als Angestellte tätig und zahle dort Sozialabgaben, Krankenkasse etc. Dem Arbeitgeber habe ich die Nebentätigkeit angezeigt. Bei der IHK wurde ich (Zwangs)mitglied, muss aber keine Beiträge zahlen und nach einem einmaligen Kontakt (die IHK meldet sich) auch nichts mehr unternehmen. Durch das Nebengewerbe ist man verpflichtet, seine Steuererklärung abzugeben. Zusätzlich zu den üblichen Formularen ist dann das Formular EÜR (=einfache Gewinn-Verlust-Rechnung) auszufüllen und abzugeben. Ich brauche für diesen Teil der Steuererklärung <1h, ist wirklich unkompliziert. Weitere Bürokratie fällt bei mir nicht an, da darf man sich m.E. auch nicht verrückt machen.
Gruß Tina
ich habe bereits vor Jahren Gewerbe angemeldet.
Name in das Formular eintragen, Tätigkeitsbezeichnung "Hufpflege", Betriebsstätte= eigene Adresse, Art des Betriebs= Sonstiges, Antrag für eine Hauptniederlassung, Neugründung= ja, Nebenerwerb= ja
Ich betreibe Hufpflege nun seit fast 10 Jahren nebengewerblich mit geringen Umsätzen (=Kleingewerbe, Umsatz <5000€/Jahr). Ansonsten bin ich Vollzeit als Angestellte tätig und zahle dort Sozialabgaben, Krankenkasse etc. Dem Arbeitgeber habe ich die Nebentätigkeit angezeigt. Bei der IHK wurde ich (Zwangs)mitglied, muss aber keine Beiträge zahlen und nach einem einmaligen Kontakt (die IHK meldet sich) auch nichts mehr unternehmen. Durch das Nebengewerbe ist man verpflichtet, seine Steuererklärung abzugeben. Zusätzlich zu den üblichen Formularen ist dann das Formular EÜR (=einfache Gewinn-Verlust-Rechnung) auszufüllen und abzugeben. Ich brauche für diesen Teil der Steuererklärung <1h, ist wirklich unkompliziert. Weitere Bürokratie fällt bei mir nicht an, da darf man sich m.E. auch nicht verrückt machen.
Gruß Tina
* http://www.pro-barhuf.de -Vollständig überarbeitete Auflage des Hufbuchs erschienen *
- Wurzl
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- Service: Planungsaufträge für Häuser und Ställe. Holzbau.
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Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
Aus leider gegebenem Anlass - wie kommt man nochmal als Hufpfleger um die IHK oder Handwerkskammer Beiträge rum ... ??
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Barhufbearbeitung, Umstellung von Beschlag auf Barhuf, Hufkurse - Wohnort: zw. KS und PB
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Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
Mit der Handwerkskammer hast Du theoretisch nur als Schmied was zu tun... Gab mal ein Urteil, dass HufPFLEGE kein Handwerk ist, daher auch Angabe "Sonstiges" auf der Gewerbeanmeldung.
IHK ist wohl regional unterschiedlich - teilweise kannst Du Widerspruch gegen die Beitragsbescheide einlegen, ich glaub, immer dann wenn die örtl. IHK zu viele Rücklagen hat..? hab mich noch nciht genauer mit befasst - hier gibts nähere Infos dazu:
https://www.bffk.de/?93,19
IHK ist wohl regional unterschiedlich - teilweise kannst Du Widerspruch gegen die Beitragsbescheide einlegen, ich glaub, immer dann wenn die örtl. IHK zu viele Rücklagen hat..? hab mich noch nciht genauer mit befasst - hier gibts nähere Infos dazu:
https://www.bffk.de/?93,19