Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
- Kathy71
- Beiträge: 371
- Registriert: Fr 11. Jul 2014, 20:32
- Einzugsgebiet: Stuttgart, BaWü
- Service: Tragwerksplaner, Distanzreiter, zertifizierter Hufbalancierer
Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
Wenn ich das so lese...
Ich glaub fast, dass die HWK/IHK mich deshalb noch nicht behelligt hat, weil ich in meiner Gewerbeanmeldung angegeben habe, dass ich Mitglied in der Ingenieurkammer bin. In mehr als 1 Kammer muss man offenbar nicht Mitglied sein.
Ich glaub fast, dass die HWK/IHK mich deshalb noch nicht behelligt hat, weil ich in meiner Gewerbeanmeldung angegeben habe, dass ich Mitglied in der Ingenieurkammer bin. In mehr als 1 Kammer muss man offenbar nicht Mitglied sein.
- Wurzl
- Beiträge: 1517
- Registriert: Fr 21. Okt 2011, 07:18
- Service: Planungsaufträge für Häuser und Ställe. Holzbau.
- Wohnort: Rot an der Rot
Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
Oha, dann wäre ich mit der Architektenkammer ja auch schon bedient ...Kathy71 hat geschrieben:Wenn ich das so lese...
Ich glaub fast, dass die HWK/IHK mich deshalb noch nicht behelligt hat, weil ich in meiner Gewerbeanmeldung angegeben habe, dass ich Mitglied in der Ingenieurkammer bin. In mehr als 1 Kammer muss man offenbar nicht Mitglied sein.
-
- Beiträge: 92
- Registriert: Fr 14. Mär 2014, 14:40
- Einzugsgebiet: Rhein-Sieg-Kreis
- Service: Hufpflegerin in Ausbildung
Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
Hallo in die Runde!
Ich schupse das Thema mal hoch, da ich eine Frage zur Reihenfolge bzw. dem richtigen Zeitpunkt der Anmeldung habe.
Bin da etwas verwirrt.
Ich habe im September mit der Ausbildung zur Hufpflegerin begonnen. Bislang habe ich durch Ausbildungsgebühren und den ganzen Werkzeugkauf etc. nur hohe Kosten, aber keine Einnahmen.
Bisher mein Plan: Diese Kosten setzte ich für 2019 als Werbungskosten beim Finanzamt ab (ist quasi eine zweite Berufsausbildung), da ich definitiv in dem Job auch arbeiten will.
Ein Gewerbe wollte ich erst kommendes Jahr irgendwann anmelden, wenn ich dann auch Geld für meine Bearbeitungen nehme. Das wird sicher vor Ausbildungsende sein, aber eben erst dann, wenn ich sattelfest genug bin, genug Praxistage absolviert habe etc.
Insgesamt soll es ein Nebengewerbe werden und bleiben. So der ursprüngliche Plan.
Nun habe ich mich gestern schon einmal bei meiner Steuerberaterin erkundigt und sie meinte, ich solle direkt ein Gewerbe anmelden. Da alle aktuellen Kosten damit bereits in Verbindung stünden und ich diese damit bereits als Kostenpositionen über das Gewerbe laufen lassen könnte. Am besten solle ich das sogar rückwirkend tun, zumindest zum Ausbildungsbeginn, besser noch zum März (denn da hatte ich mich für die Ausbildung angemeldet und direkt die Rechnung für die Ausbildungsgebühren erhalten). Nun lese ich aber wiederum beim Gewerbeamt, dass eine rückwirkende Anmeldung zwar geht, aber nur im engen Rahmen und ggf. sogar eine Strafzahlung nach sich ziehen kann. Das macht mich stutzig und verwirrt mich total.
Darf ich fragen, in welcher Reihenfolge Ihr das in ähnlicher Situation gemacht habt? Lag ich mit meiner ursprünglichen Vorstellung da irgendwie komplett daneben? Oder gibt es da schlicht zwei Varianten aus Steuersicht?
Ich danke Euch!
Ich schupse das Thema mal hoch, da ich eine Frage zur Reihenfolge bzw. dem richtigen Zeitpunkt der Anmeldung habe.
Bin da etwas verwirrt.
Ich habe im September mit der Ausbildung zur Hufpflegerin begonnen. Bislang habe ich durch Ausbildungsgebühren und den ganzen Werkzeugkauf etc. nur hohe Kosten, aber keine Einnahmen.
Bisher mein Plan: Diese Kosten setzte ich für 2019 als Werbungskosten beim Finanzamt ab (ist quasi eine zweite Berufsausbildung), da ich definitiv in dem Job auch arbeiten will.
Ein Gewerbe wollte ich erst kommendes Jahr irgendwann anmelden, wenn ich dann auch Geld für meine Bearbeitungen nehme. Das wird sicher vor Ausbildungsende sein, aber eben erst dann, wenn ich sattelfest genug bin, genug Praxistage absolviert habe etc.
Insgesamt soll es ein Nebengewerbe werden und bleiben. So der ursprüngliche Plan.
Nun habe ich mich gestern schon einmal bei meiner Steuerberaterin erkundigt und sie meinte, ich solle direkt ein Gewerbe anmelden. Da alle aktuellen Kosten damit bereits in Verbindung stünden und ich diese damit bereits als Kostenpositionen über das Gewerbe laufen lassen könnte. Am besten solle ich das sogar rückwirkend tun, zumindest zum Ausbildungsbeginn, besser noch zum März (denn da hatte ich mich für die Ausbildung angemeldet und direkt die Rechnung für die Ausbildungsgebühren erhalten). Nun lese ich aber wiederum beim Gewerbeamt, dass eine rückwirkende Anmeldung zwar geht, aber nur im engen Rahmen und ggf. sogar eine Strafzahlung nach sich ziehen kann. Das macht mich stutzig und verwirrt mich total.
Darf ich fragen, in welcher Reihenfolge Ihr das in ähnlicher Situation gemacht habt? Lag ich mit meiner ursprünglichen Vorstellung da irgendwie komplett daneben? Oder gibt es da schlicht zwei Varianten aus Steuersicht?
Ich danke Euch!
- Maxima
- Beiträge: 252
- Registriert: Do 4. Okt 2012, 16:00
- Wohnort: Hochtaunus
- Kontaktdaten:
Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
Also ich habe im April bzw. November 17 mit zwei Ausbildungen begonnen (keine Hufe, ist aber egal), die Ausbildungen im Sommer 18 bzw. März 19 abgeschlossen und im Juli 19 mein Kleingewerbe angemeldet.
Alle Kosten wurden im jeweiligen Jahr (also schon ab 2017) als vorgezogene Kosten für Gewerbe vom Finanzamt anerkannt, es gab zwar etwas Gezicke beim neuen Finanzamt da ich ausgerechnet in dieser Zeit wechseln mußte, aber letztlich ging alles durch nachdem ich sämtliche Unterlagen vorgelegt hatte.
Wenn Du so früh Gewerbe anmeldest, dann bist Du ja wieder mit vielen anderen Sachen in der Pflicht (BG, Versicherung, GEZ, IHK...), das solltest Du wirklich erst machen wenns mit den Einnahmen losgeht.
Alle Kosten wurden im jeweiligen Jahr (also schon ab 2017) als vorgezogene Kosten für Gewerbe vom Finanzamt anerkannt, es gab zwar etwas Gezicke beim neuen Finanzamt da ich ausgerechnet in dieser Zeit wechseln mußte, aber letztlich ging alles durch nachdem ich sämtliche Unterlagen vorgelegt hatte.
Wenn Du so früh Gewerbe anmeldest, dann bist Du ja wieder mit vielen anderen Sachen in der Pflicht (BG, Versicherung, GEZ, IHK...), das solltest Du wirklich erst machen wenns mit den Einnahmen losgeht.
Liebe Grüße
Ulla
Ulla
-
- Beiträge: 92
- Registriert: Fr 14. Mär 2014, 14:40
- Einzugsgebiet: Rhein-Sieg-Kreis
- Service: Hufpflegerin in Ausbildung
Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
Liebe Ulla!
Danke Dir für Deine Rückmeldung!
Dann war mein Plan ja nicht ganz so verkehrt.
Genau so möchte ich es nämlich auch lieber machen - daher spreche ich wohl noch einmal mit der Steuerberaterin.
Knuddel Maxi von mir und richte Grüße vom Törtchen aus!
Danke Dir für Deine Rückmeldung!
Dann war mein Plan ja nicht ganz so verkehrt.
Genau so möchte ich es nämlich auch lieber machen - daher spreche ich wohl noch einmal mit der Steuerberaterin.
Knuddel Maxi von mir und richte Grüße vom Törtchen aus!
- Feuerhuf
- Beiträge: 603
- Registriert: Fr 13. Dez 2013, 20:17
- Service: Funktionelle Barhufbearbeitung, Hufschuhe, Klebebeschläge, Thermografie, "schwierige Pferde", Lehrgänge mit und ohne Bearbeitung
Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
Eine Gewerbeanmaeldung benötigst du wenn du eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausführst nicht früher.
Wenn du noch gar nicht in die Selbständigkeit gestartet bist bzw. wenn du dir mit einer selbständigen Arbeit ein zweites Standbein aufbauen möchtest, brauchst du keine Angst zu haben auf den Fortbildungskosten sitzen zu bleiben. Dir entstehen dadurch negative Einkünfte, die später dann im Rahmen des Verlustsvortrages steuermindernd abgezogen werden können.
Wenn du noch gar nicht in die Selbständigkeit gestartet bist bzw. wenn du dir mit einer selbständigen Arbeit ein zweites Standbein aufbauen möchtest, brauchst du keine Angst zu haben auf den Fortbildungskosten sitzen zu bleiben. Dir entstehen dadurch negative Einkünfte, die später dann im Rahmen des Verlustsvortrages steuermindernd abgezogen werden können.
-
- Beiträge: 443
- Registriert: Mi 28. Aug 2013, 08:31
Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
@Feuerhuf,
das ist leider falsch.
Einnahme und/oder Gewinnerzielungsabsicht spielen keine Rolle.
Wer eine gewerbliche Tätigkeit „anfängt“, ist meldepflichtig.
Und Versäumnisse sind teuer!
Anfangen bedeutet z.B. auch, einen Kurs zu belegen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
das ist leider falsch.
Einnahme und/oder Gewinnerzielungsabsicht spielen keine Rolle.
Wer eine gewerbliche Tätigkeit „anfängt“, ist meldepflichtig.
Und Versäumnisse sind teuer!
Anfangen bedeutet z.B. auch, einen Kurs zu belegen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
- Feuerhuf
- Beiträge: 603
- Registriert: Fr 13. Dez 2013, 20:17
- Service: Funktionelle Barhufbearbeitung, Hufschuhe, Klebebeschläge, Thermografie, "schwierige Pferde", Lehrgänge mit und ohne Bearbeitung
Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
Selbstverständlich. Meine Aussage ist aber vom Grund her nicht falsch, nur weil ich die Gewinnerzielungsabsicht vorangestellt habe und keine Gewerbeanmeldung aus Liebhaberei unterstellt habe, die allerdings auch meldepflichtig ist und zwar bei Aufnahme.
- Kathy71
- Beiträge: 371
- Registriert: Fr 11. Jul 2014, 20:32
- Einzugsgebiet: Stuttgart, BaWü
- Service: Tragwerksplaner, Distanzreiter, zertifizierter Hufbalancierer
Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
OT (aber vielleicht nicht unwichtig): Verlustvor-bzw. -rückträge gibt es nicht mehr. Schade eigentlich...aber so ist es halt. Cum Ex bietet sich hier nicht an, aber: Was man bei Kursen steuerlich geltend machen kann ist "Ausbildung in einem bisher nicht ausgeübten Beruf".
-
- Beiträge: 443
- Registriert: Mi 28. Aug 2013, 08:31
Re: Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)
...oder vorweggenommene Betriebsausgaben - es müssen nur in Folgejahren auch Einnahmen generiert werden.