Hufgeschwür öffnen durch Hufpfleger/Schmied

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Nupur
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Re: Hufgeschwür öffnen durch Hufpfleger/Schmied

Beitrag von Nupur » Fr 30. Mai 2014, 00:52

Wie wäre es mit "Hufheilpraktiker"?



"Rechtlich" ist ja leider Schall und Rauch, bis ein Richter es definiert. Und der ist bekanntlich Laie bezüglich Hufe. Da kann also Alles passieren. Wie zum Beispiel auch die höchstrichterliche Feststellung, auf die Du so süffisant hingewiesen hast, daß zum Aufnageln eines Eisens eine 4-jährige Ausbildung notwendig sei, zum Aufnageln eines Alus hingegen überhaupt keine. Recht ist also weder eine Frage von Gerechtigkeit, noch von Verstand.
Viel praxisrelevanter ist für uns Hufbearbeiter, daß uns unsere Versicherer sofort einen Strick aus einer Kompetenzüberschreitung drehen würden.

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Pat
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Re: Hufgeschwür öffnen durch Hufpfleger/Schmied

Beitrag von Pat » Fr 30. Mai 2014, 11:31

Martin hat geschrieben: Und was passiert, wenn ich mich nicht Hufpfleger nenne, sondern Tierheilpraktiker?
Nichts.
Tierheilpraktiker ist kein geschützter Beruf, also kann sich jeder so nennen. Ob er eine Ausbildung dafür hat oder nicht.
Im Gegensatz zum (Human) Heilpraktiker nach dem Heilpraktikergesetz.

wolf busch
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Re: Hufgeschwür öffnen durch Hufpfleger/Schmied

Beitrag von wolf busch » Fr 30. Mai 2014, 12:26

für das eröffnen von hufgeschwüren gilt für jedermann, also auch für thp und hp´s §5 Tierschutzgesetz.
insofern eindeutig eine sache des tierarztes.
sicherlich, so lange es gut geht, kein thema, wird sich wohl kein kunde beschweren.
wenn es aber zum schadensfalle kommt (wie bspw. lederhautvorfall mit entsprechend langwieriger behandlung, infektion nach eröffnung mit nachgehender sepsis, genauso sepsis durch den abszess selbst, weil keine antibiose verabreicht wurde etc.), möchte ich nicht in der haut eines fachmannes stecken, der einen solchen eingriff ohne beisein des ta gemacht hat...

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Pat
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Re: Hufgeschwür öffnen durch Hufpfleger/Schmied

Beitrag von Pat » Fr 30. Mai 2014, 12:59

Wolf, in dem von dir zitierten §5 geht es um Betäubungen, die nur von TÄ durchgeführt werden dürfen. Es heißt sogar wörtlich:
Ist nach den Absätzen 2, 3 und 4 Nr. 1 eine Betäubung nicht erforderlich, sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern.



Das heißt für mich, dass ich sogar verpflichtet bin zu schneiden, wenn ich vor einem reifen HG stehe. Wenn ich es kann! Das läuft dann unter Sorgfaltspflicht.

Was dann tatsächlich passiert, wenn dadurch z.B. ein Lederhautvorfall oder Sepsis hervorgerufen wird, weiß ich auch nicht. Ich persönlich halte es so, dass, wenn ich geschnitten habe, dem Besitzer sage, es soll auf jeden Fall noch den TA zur Nachsorge rufen.

Hier das Tierschutzgesetz zum Nachlesen
http://www.gesetze-im-internet.de/tiers ... G000403377

wolf busch
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Re: Hufgeschwür öffnen durch Hufpfleger/Schmied

Beitrag von wolf busch » Fr 30. Mai 2014, 15:54

ja natürlich, genau darum geht es.
wem, denkst du denn, wird die erforderliche sachkunde unterstellt, zu entscheiden, ob es sich bei dem eingriff um eine massnahme handelt, bei der eine betäubung nach absatz 2 (satz 3 und 4 kommen hier mit sicherheit nicht zur geltung) "im Einzelfall nach tierärztlichem Urteil nicht durchführbar erscheint"?
dir?
...sicher, die haben das nur so genau reingeschrieben, weil sie grad nix besseres zu tun hatten...
ist wohl ähnlich wie verkehrsregeln, die sind alle ja auch nur bei schönem wetter gültig.

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Re: Hufgeschwür öffnen durch Hufpfleger/Schmied

Beitrag von Pat » Fr 30. Mai 2014, 17:44

Ja natürlich ich, wenn ich da als erster dran bin.
Wenn ich als erster an einem HG dran bin, dann muß ich auch entscheiden was zu tun ist. Soviel Sachverstand sollet jeder Hufbearbeiter haben. Ich seh das ähnlich wie Erste Hilfe leisten.

Davon abgesehen sind wir hier alle keine Juristen und können nur mutmaßen was evtl. draus werden könnte... ;)
Oder hast du da schon einschlägige Erfahrung?

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Re: Hufgeschwür öffnen durch Hufpfleger/Schmied

Beitrag von wolf busch » Fr 30. Mai 2014, 18:08

deine einstellung in allen ehren, aber rechtlich ist es nun mal anders und ausnahmsweise sogar mal sehr eindeutig geregelt.
deshalb heisst es im gesetz auch explizit "nach tierärztlichem urteil" und nicht "nach dem urteil irgendeines gerade anwesenden".
und nein, gottseidank hatte ich so einen fall noch nicht, bin zwar auch schon über das eine oder andere geschwür "gestolpert" (mit entsprechender erstversorgung und ansonsten sofortigem verweis an den ta), bei bereits vorliegendem verdacht darauf habe ich aber immer schön die fingerchen davon gelassen und den besitzer an den ta verwiesen.
es handelt sich hierbei ja im übrigen auch nicht um einen so akut lebensbedrohlichen zustand, daß nicht mehr die halbe stunde oder stunde auf einen tierarzt gewartet werden könnte...
völlig abgesehen davon mögen es viele tä nicht besonders, wenn ihnen die hufer in ihr handwerk "pfuschen".
egal, ob nun ein huffachmensch das reine aufschneiden des geschwürs besser könnte oder nicht, man darf und muß schon davon ausgehen, daß ein ta zum fall gerufen wird, es ist sogar eigentlich zwingend nötig wegen evtl. antibiose und co, da reicht es bei manchen tä schon, daß man eben seine kompetenzen überschritten hat, damit es ärger gibt.
und was denkst du, wird ein solcher ta tun, wenn es in der folge komplikationen gibt? die schuld auf sich nehmen und seine rechnung zerreissen?

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Re: Hufgeschwür öffnen durch Hufpfleger/Schmied

Beitrag von Pat » Fr 30. Mai 2014, 18:47

Sorry, nicht persönlich nehmen, ich hab mich gerad etwas festgebissen.

In dem von dir zitierten Text geht es explizit um Betäubungen. Ein TA muß feststellen, ob eine Betäubung gesetzt werden muß oder nicht. Alle möglichen Maßnahmen (Amputationen, Kastrationen etc.) sind aufgeführt und damit eindeutig geregelt. Alles was nicht aufgeführt ist, ist auch nicht geregelt. Das schneiden eines HG ist nicht geregelt.

Die Behandlung von Tieren ist sowieso ein großer rechtsfreier Raum. Alles was nicht durch das Tierschutzgesetz oder das Seuchengesetz geregelt ist, ist daher erlaubt. Von jedem. Deshalb gibt es auch Tierheilpraktiker ohne staatliche Zulassung. Ob das nun gut oder schlecht ist lassen wir mal außen vor.

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Re: Hufgeschwür öffnen durch Hufpfleger/Schmied

Beitrag von wolf busch » Sa 31. Mai 2014, 04:56

im §5 des Tierschg geht es um eingriffe an tieren.
und explizit darum, daß immer dann, wenn solche eingriffe mit schmerzen verbunden sind, eine betäubung notwendig ist. und daraufhin folgt dann der rattenschwanz mit den jeweiligen rechten und pflichten und ausnahmen undundund...
die eröffnung eines hg ist nun aber mal des öfteren mit (zusätzlichen) schmerzen verbunden, deshalb fällt dieser eingriff eben auch unter diese regelung.
es handelt sich also sozusagen um eine globale regelung, die von dir genannten maßnahmen wie kastration etc. stellen dabei die ausnahmen von dieser regel dar.
ist wie z.b. im verkehrsrecht das halteverbot mit ausnahme von anliegern. nur weil da nicht auf dem schild noch mit drauf steht, daß blaue autos da nicht parken dürfen, dürfen trotzdem nur dann blaue autos da parken, wenn sie anliegern gehören...;)

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Re: Hufgeschwür öffnen durch Hufpfleger/Schmied

Beitrag von Annette » Sa 31. Mai 2014, 06:41

§6:
Verboten ist das ... teilweise ... Zerstören von ... Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1.
der Eingriff im Einzelfall
a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist
...
...
Eingriffe nach Satz 2 Nummer 1 ... sind durch einen Tierarzt vorzunehmen.


Dort wo man Zweifel hat, wie etwas auszulegen ist (also ob das Schneiden am Huf in die Tiefe ein "teilweises Zerstören von Gewebe" im Sinne des Gesetzes ist), sollte man, zumindest wenn man gewerblich damit arbeitet, in einen Gesetzeskommentar schauen. Da stehen in der Regel viele Beispiele drin und die Kommentare sind meist gut zu lesen (im Gegensatz zum Gesetzestext selbst).
Annette

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