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Re: Spat

Verfasst: So 26. Okt 2014, 20:59
von Nupur
Cate hat geschrieben:@ Nupur
Wenn ich als Besitzer keine Eisen will, dann muß ich auch keine draufnageln lassen, so einfach ist das für mich.
Selbstverständlich. Aber dann mußt Du die Hufbearbeitung zukünftig auch selbst durchführen. Ein beauftragter Hufbearbeiter würde sich haftbar machen, wenn er gegen die tierärztliche Weisung handelt. So einfach ist das für alle Anderen.

Re: Spat

Verfasst: So 26. Okt 2014, 21:10
von Carina
Von wem beauftrtagt? Wenn der Tierarzt den Hufschmied beauftragen würde (was aber selten passiert) könnte ich mir das vorstellen. Aber so? Meine Hufbearbeiterin weiss doch gar nicht unbedingt was der Tierarzt gesagt hat.

Woher nimmst Du Dein Wissen? Kennst Du dazu ein Gesetz, oder eine Verordnung, oder aktuelle Rechtsprechung?

Grüsse
Carina

Re: Spat

Verfasst: So 26. Okt 2014, 22:23
von Nupur
So wird es gelehrt. So wurde es in diversen Vorträgen über Rechtsstreite bestätigt.

Tierarzt ist Fachvorgesetzter des Hufschmiedes. Im Falle einer tierärztlichen Behandlung ist der Schmied (und erst recht ein anderer Hufbearbeiter) der Erfüllungsgehilfe. Hört sich abgewertet an, befreit aber dafür von Verantwortung.
Die Arbeit des Hufexperten endet dort, wo Blut oder Schmerzen vorliegen. Hier nicht einen Veterinär hinzuzuziehen, wäre eine grobe Pflichtverletzung. Ein seriöser Bearbeiter wird eim Falle eines lahmenden Pferdes, oder eines berichteten Befundes, also als erstes nach der Diagnose oder Anweisung fragen. Und es keinesfalls auf eigenes Risiko bearbeiten. Wär wäre auch so blöd, dies für einen Kunden einzugehen? Läuft irgendetwas schief, ist der Pferdebesitzer nicht mehr unser Freund...

Re: Spat

Verfasst: Mo 27. Okt 2014, 01:18
von Martin
Nupur hat geschrieben:So wird es gelehrt. So wurde es in diversen Vorträgen über Rechtsstreite bestätigt.

Tierarzt ist Fachvorgesetzter des Hufschmiedes. Im Falle einer tierärztlichen Behandlung ist der Schmied (und erst recht ein anderer Hufbearbeiter) der Erfüllungsgehilfe. Hört sich abgewertet an, befreit aber dafür von Verantwortung.
Die Arbeit des Hufexperten endet dort, wo Blut oder Schmerzen vorliegen. Hier nicht einen Veterinär hinzuzuziehen, wäre eine grobe Pflichtverletzung. Ein seriöser Bearbeiter wird eim Falle eines lahmenden Pferdes, oder eines berichteten Befundes, also als erstes nach der Diagnose oder Anweisung fragen. Und es keinesfalls auf eigenes Risiko bearbeiten. Wär wäre auch so blöd, dies für einen Kunden einzugehen? Läuft irgendetwas schief, ist der Pferdebesitzer nicht mehr unser Freund...
Man muss hier rechtlich stark differenzieren. Der Tierbesitzer darf meines Erachtens natürlich in einem solchen Fall selbst entscheiden was er macht oder machen lässt.

Der Hufschmied bekommt eine staatliche Ausbildung, die ihn verpflichtet gemäß den Vorgaben des Tierarztes zu handeln, es sei denn er erkennt einen groben Fehler. Dann ist er sicherlich verpflichtet schadensmindernd zu handeln bzw. zu beraten. Aber im Falle einer Spatdiagnose sollte er einen Beschlag/eine Bearbeitung durchführen, die den Vorgaben des Tierarztes entspricht, ansonsten kommt er in die von Nupur beschriebenen Probleme. (Im vorliegenden Fall hätte der Hufschmied aber schon ein Problem, weil kein Röntgenbild vorliegt und somit eine unzureichende diagnostische Grundlage gegeben ist. )

Bezüglich des Hufpflegers sehe ich das anders, als das das Hufschmiede gemeinhin erklärt bekommen. Das Verhältnis Hufschmied/Tierarzt ist definiert, das des Hufpfleger/Tierarzt ist es nicht. Es stellt sich die Frage, ob es überhaupt eine rechtliche Beziehung gibt. Es ist auch nicht notwendigerweise so, dass hier eine Gleichsetzung zum Hufschmied automatisch gegeben ist. Man kann auch begründen, dass der Tierbesitzer bewusst keinen Hufschmied wollte und deshalb sein Pferd nach anderen Kriterien behandelt wissen will. Hätte der Besitzer eine entsprechende Rechtssicherheit gewollt, hätte er einen Hufschmied nehmen können. Es stellt sich zudem die Frage, ob ein Hufpfleger all das wissen muss, was ein Hufschmied weiß. Ein Heilpraktiker muss ja auch nicht alles das wissen was ein Arzt wissen muss und Heilpraktiker sind in ihren medizinischen Entscheidungen oftmals viel freier als ein Arzt, der in einem engen Richtlinienkorsett steckt.

Ich weiß nicht, ob es hierzu schon richterliche Entscheidungen gibt, aber ich nehme stark an, dass es immer eine Einzelfallentscheidung wäre.

Martin

Re: Spat

Verfasst: Mo 27. Okt 2014, 03:07
von Nupur
Wo hast Du das denn her? Heilpraktiker dürfen keine Heilsversprechen abgeben und erst recht keine medizinischen Behandlungen vornehmen. Welche das sind ist, zumindest im Humanbereich, klar definiert. In der Veterinärmedizin dürfte das kaum anders sein.

Ich gebe Dir aber recht, daß es Grauzonen gibt. Und eine Rechtsberatung dürfen wir ja eh nicht machen - nein, auch Hufpfleger nicht.
Darum laß meinen Text einfach als Warnung gelten, damit im schlechtesten Fall man nicht vor einem klagewilligen Tierbesitzer (mit einem über Nacht zum S-Kracher mutierten Schätzele) und einem tierärztlichen Gutachten steht, während die eigene Haftpflichversicherung wegen der Kompetenzüberschreitung (steht in jedem unserer Verträge: keine Heilbehandlungen) abwinkt...

Re: Spat

Verfasst: Mo 27. Okt 2014, 07:51
von radieschen
die Sache mit arzt und heilpraktiker ist so auch nicht mehr ganz richtig, lustigerweise hält das bsg die heilpraktiker fur fähig,eigene diagnosen zu stellen und heilbehandlungspläne aufzustellen,die sie dann eigenmächtig durchführen. Da unterscheiden sie diese zb vom masseur,der nur einen heilhilfsberuf ausübt und eben auf Anordnung eines dritten tätig wird...
bei den Pferdchen kenn ich es auch nur so,wie nupur schreibt. Plus: Wenn kein tierarzt involviert ist,der schmied dem Pferdebesitzer erklärt,dass das tier aus seiner Sicht nen (orthopadischen) beschlag braucht und der pferdebesitzer dies ablehnt,der schmied möglicherweise aus der Haftung raus ist, wenn pferd danach nicht läuft..

Re: Spat

Verfasst: Mo 27. Okt 2014, 08:51
von Martin
Nupur hat geschrieben:Wo hast Du das denn her? Heilpraktiker dürfen keine Heilsversprechen abgeben und erst recht keine medizinischen Behandlungen vornehmen. Welche das sind ist, zumindest im Humanbereich, klar definiert. In der Veterinärmedizin dürfte das kaum anders sein.

Ich gebe Dir aber recht, daß es Grauzonen gibt. Und eine Rechtsberatung dürfen wir ja eh nicht machen - nein, auch Hufpfleger nicht.
Darum laß meinen Text einfach als Warnung gelten, damit im schlechtesten Fall man nicht vor einem klagewilligen Tierbesitzer (mit einem über Nacht zum S-Kracher mutierten Schätzele) und einem tierärztlichen Gutachten steht, während die eigene Haftpflichversicherung wegen der Kompetenzüberschreitung (steht in jedem unserer Verträge: keine Heilbehandlungen) abwinkt...
Zu den Heilpraktikern hat Radieschen das geschrieben und was ich so auch kenne. Einer der Knackpunkte ist, dass der Heilpraktiker nicht als "ärztliche Hilfskraft" definiert ist, so ein Krankengymnast, eine TA, eine Krankenschwester etc. aber schon.

Ähnlich sehe ich das mit den Hufschmieden. Sie sind in einem Fall mit Krankheitswert als Hilfskraft des Tierarztes definiert und das mit allen Konsequenzen. Das ist Teil ihrer Ausbildung.

Natürlich hast Du Recht, wenn Du ausdrücklich davor warnst, gegen die Vorgabe eines Tierarztes eine andere Bearbeitung vorzunehmen, z.B. mit dem Hinweis auf "keine Heilbehandlungen" . Es gibt aber auch andere gute Gründe. Denn es könnte ein Richter auf die Idee kommen, den Hufpfleger in allen Punkten mit einem Hufschmied gleich zu setzen. Aber meines Erachtens ist diese rechtliche Logik nicht zwingend. Es mag noch der Hinweis gestattet sein, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil sogar Bezug zum Heilpraktiker nimmt. Wir haben also eine höchstrichterliche Entscheidung, die diesen Vergleich zieht. Das erfolgte zwar nicht im hier genannten Zusammenhang, aber immerhin. So ein Richter könnte diesen Hinweis geren aufnehmen.

Man könnte jetzt einfach mal durchspielen, ob Hufpfleger nicht eher wie Heilpraktiker zu sehen sind. Das hätte rechtlich interessante Konsequenzen, vertraglich sowieso, aber auch was das Verhältnis zum Tierarzt anbetrifft.

Hat hier einer beraten? Wir diskutieren rechtliche Probleme, damit sich jeder danach umfassend durch den Fachmann beraten lassen kann. :D

Martin

Re: Spat

Verfasst: Mo 27. Okt 2014, 10:35
von Lesley
Nupur hat geschrieben:Wo hast Du das denn her? Heilpraktiker dürfen keine Heilsversprechen abgeben und erst recht keine medizinischen Behandlungen vornehmen.
Wo kann man nachlesen, was genau darunter fällt (Vet-Bereich)?

Re: Spat

Verfasst: Mo 27. Okt 2014, 10:44
von myriell
Mag mir mal einer erklären, was die Spatbeschläge ausmacht und weswegen sie sich positiv auswirken sollen?

Re: Spat

Verfasst: Mo 27. Okt 2014, 13:56
von greenorest
Hallo,

naja, mal rein aus der Praxis...

Ein Hufpfleger hat in der Regel systematisch andere Ansätze zur Behandlung von Hufproblemen als die der tierärztlichen Lehrmeinung. Von Hufspalten bis zur Rehe. Wenn man nur so Hufe bearbeiten dürfte, wie der TA vorgeschlagen hat, dürfte man keine kranken Hufe "alternativ" bearbeiten. Genau das ist aber üblich in der Hufpflege.

Ich selbst habe schon in vielen Fällen ausdrücklich gegen die Empfehlung eines Tierarztes aber auf ausdrücklichen Wunsch des Pferdebesitzers gehandelt. Ich habe die Pferdebesitzer über diese Probleme ausführlich ausgeklärt (auch schriftlich). Fertig.

Gibt es denn ein Urteil gegen einen Hufpfleger, weil er gegen die Anweisung des Tierarztes gehandelt hat ? Es widerspricht meinem gesunden Menscherverstand völlig, dass ein Pferdebesitzer zuerst einen Hufpfleger mit einer ausdrücklich alternativen Behandlung beauftragt und dann nachher den Hufpfleger verklagen kann....

Zum Spat: Wirkliche Manipulationen der Stellung (also weit abseits dem, was der balancierte Barhuf vorgibt) sind m.E. riskant. Meiner Erfahrung nach ist es extrem schwierig, genau das richtige Maß zu finden und dies dann auch langfristig zu halten, ohne die Hufe selbst zu ruinieren. In der Praxis klappt das m.E. selten. Wenn man beschlägt, unbedingt auf das Pferd Rücksicht nehmen, da die Hinterbeine nur schlecht nach hinten gegeben werden können. Ich nagele in solchen Fällen flott einen Nagel und lasse dem Pferd dann eine Pause, in der es das Bein unter den Bauch ziehen darf. So muss ich nicht gegen das Pferd kämpfen.

Ich würde erstmal gründlich diagnostizieren lassen. Zubildender Spat verläuft häufig gutartig. Die Pferde sind oft nach Ende einer akuten Phase wieder lahmfrei und oft gar voll belastbar.
Mein eigenes Pferd hat z.B. seit mehr als 10 Jahren vollständig verknöcherten Spat und ist voll belastbar, mehrere 1000 km auf Wanderritten ist der damit gelaufen und auch 2 kleine Distanzen.

Gruß Tina