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von saskia » Fr 20. Apr 2012, 12:29
Ohne juristisches Fachwissen, rein nach dem gesunden Menschenverstand, würd ich sagen, dass der beschriebene Fall rechtlich gesehen eine "Gefälligkeit" ist, bei der die Verantwortung beim Pferdebesitzer liegt. Wenn ich z.B. meine Nachbarin bitte, meine Pferde von der Weide zu holen, weil ich verhindert bin, und beim Heimführen reisst sich ein Pferd los, rutscht auf der Strasse aus und kommt dabei gesundheitlich zu Schaden, dann kann ich auch nicht meine Nachbarin verklagen, weil sie das Losreissen nicht verhindert hat. ICH habe sie gebeten, die Gefälligkeit zu tun, und ich wusste um ihre vorhandenen oder nicht vorhandenen Kenntnissen, und folglich kann ich es ihr nicht vorwerfen, wenn sie mangels richtiger Reaktion Schaden an meinem Pferd verursacht hat.
Da gab es in irgendeinem Gesetz sowas in der Art, dass bei Gefälligkeiten die andere Person dem Besitzer gleichgestellt sei. Also ob der Besi selber raspelt oder du raspelst auf ausdrücklichen Wunsch des Besi, müsste demnach gleich sein. Im Zweifel kannst du es ja so machen, dass du deine Freundin selber raspeln lässt und du nur sagst, wie sie es machen könnte. (Nicht "machen soll/muss", sondern "könnte", dann gibst du keine Anweisungen, sondern nur unverbindliche Ratschläge, und es liegt in der Verantwortung des Ausführenden, ob er den Ratschlägen folgt oder nicht.
Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts klappt. Praxis ist, wenn alles klappt und keiner weiß warum. Oft sind Theorie und Praxis vereint: nichts klappt und und keiner weiß, warum.