Willst du jetzt von mir eine rechtliche Würdigung zur vermutlich vorliegenden Straftat? Dann wäre es eine schwere Sachbeschädigung, aber es darf wohl das Einverständnis des Besitzers unterstellt werden.Fjorda hat geschrieben:...Aber zur Frage von Thorsten: Das ist ne Sachbeschädigung, oder?
Nein, was mich stutzig macht ist der Heilvorbehalt für den TA. Verhält sich meines Wissens nach bei den Veterinärmediziner nicht anders als bei den Humanern, aber nur bei denen weiß ich es ohne jeglichen Zweifel. Kann ja sein, dass es da eine Regelung gibt, dass man sowas darf nur weiß ich es eben nicht.
Aber wenn es die gibt, dann sollte es auch richtig unterrichtet werden. Frag mal Voegelchen was passiert wenn wir in eine Punktur einen nicht desinfizierten Fremdkörper stecken und wir gehören zum medizinischen Fachpersonal.
Dann ist das ein Wattestäbchen. Die Wahrscheinlichkeit eines Rückstandes ist nicht gerade gering. Solche Dinge werden ausgespült und keinesfalls drin rumgestochert.
So jetzt hör ich auf, weil ich wollte heute ja nett bleiben. Ommm